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England: Ltd & LbGSchweiz: GmbH & AGUngarn: Kft.Dubai / VAE: FZCOSingapur: Pte. Ltd.
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Internationale Gesellschafts- und Stiftungsstrukturen

Strukturen, die einer Betriebs­prüfung standhalten.

Wir konzipieren, errichten und betreuen Gesellschaften und Stiftungen in acht Kernjurisdiktionen – von der deutschen Familienstiftung über Liechtenstein und Zypern bis Singapur und Dubai. Mit einem Maßstab: Die Struktur muss auch dann tragen, wenn das Finanzamt genau hinsieht.

8 Kernjurisdiktionen
Lokal zugelassene Partner
Ein Ansprechpartner
Festpreis vor Beauftragung

Unverbindliche Ersteinschätzung

Kurz zu Ihrer Ausgangslage – Sie erhalten eine erste fachliche Einordnung, welche Standorte in Frage kommen und welche nicht.

Ihre Anfrage geht direkt an info@sms-setup.com. Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages. Die Ersteinschätzung ist unverbindlich und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Standortvergleich

Nicht der günstigste Standort, sondern der passende.

Filtern Sie nach dem, was Sie erreichen wollen. Die Steuerbelastung ist dabei nur eine von vier Größen – Kapitalbedarf, Gründungsdauer und vor allem der erforderliche Substanzaufwand entscheiden in der Praxis genauso häufig.

Jurisdiktion
Ertragsteuer
Mindestkapital
Substanzbedarf
Deutsche FamilienstiftungRechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts
15,825 %KSt inkl. SolZ
ab 50.000 €Praxiswert
gering
Stiftung LiechtensteinPrivatnützige Stiftung (PGR)
12,5 %PVS: CHF 1.800 p. a.
CHF 30.000Mindestwidmung
hoch
Zypern: Limited & TrustPrivate Company Limited by Shares / Cyprus International Trust
15 %seit 01.01.2026
ab 1.000 €Praxiswert
mittel
England: Ltd & LbGPrivate Limited Company / Company Limited by Guarantee
19–25 %gestaffelt
£1Mindestkapital
mittel
Schweiz: GmbH & AGGmbH / Aktiengesellschaft
11,9–21 %je Kanton
CHF 20.000GmbH; AG CHF 100.000
hoch
Ungarn: Kft.Korlátolt Felelősségű Társaság (Kft.)
9 %+ bis 2 % lokal
ca. 7.700 €HUF 3 Mio.
mittel
Dubai / VAE: FZCOFree Zone Company (FZCO / FZE) oder Mainland LLC
0 / 9 %QFZP-abhängig
variabelje Free Zone
hoch
Singapur: Pte. Ltd.Private Company Limited by Shares
17 %mit Befreiungen
SGD 1Mindestkapital
hoch
Estland: OÜOsaühing
0 / 22 %erst bei Ausschüttung
ab 0,01 €Praxiswert
mittel
Malta: Ltd.Private Limited Company
35 %Erstattungssystem
1.165 €Mindestkapital
hoch
Irland: Ltd.Private Company Limited by Shares
12,5 %Handelseinkünfte
ab 1 €Praxiswert
hoch
USA: LLC / Corp.Limited Liability Company
0–21 %+ State Tax
kein Minimum
mittel
Hongkong: Ltd.Private Company Limited by Shares
8,25 / 16,5 %zweistufig
HKD 1Mindestkapital
hoch

Angaben zum Rechtsstand August 2026. Steuersätze sind Regelsätze ohne Berücksichtigung von Befreiungen, Sonderregimen und lokalen Zuschlägen. „Substanzbedarf“ beschreibt, wie viel tatsächliche Präsenz vor Ort erfahrungsgemäß nötig ist, damit die Struktur im Wohnsitzstaat anerkannt wird.

Leistungen

Von der Analyse bis zur laufenden Betreuung

01

Analyse

Bevor über Standorte gesprochen wird, klären wir die Ausgangslage: Ansässigkeit, Geschäftsmodell, Vermögensstruktur, Zeithorizont und Risikobereitschaft. Am Ende steht eine Empfehlung mit Begründung – auch dann, wenn sie lautet, dass die bestehende Struktur die richtige ist.

02

Errichtung

Gründung, Registrierung, Satzungen und Verträge, Organbestellung, Kontoeröffnung. Wir koordinieren die lokal zugelassenen Partner in der jeweiligen Jurisdiktion und halten die Fäden zusammen, damit Sie einen Ansprechpartner haben statt fünf.

03

Betreuung

Eine Struktur ist kein Projekt, sondern ein Zustand. Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Fristen, Substanznachweise und Anpassungen bei Rechtsänderungen gehören dauerhaft dazu – sonst wird aus einer belastbaren Gestaltung ein Risiko.

Arbeitsweise

Was Sie von uns nicht hören werden

Der Markt für internationale Gründungen ist voll von Versprechen, die einer Prüfung nicht standhalten. Wir grenzen uns bewusst ab – auch wenn das im Erstgespräch unbequemer ist.

Keine Null-Prozent-Versprechen

Wer in Deutschland wohnt, zahlt in Deutschland Steuern. Standorte können die Belastung strukturieren und senken – sie schaffen sie nicht ab.

Keine Briefkastenlösungen

Eine Adresse ohne Personal und Entscheidungsträger ist kein Standort, sondern ein Haftungsrisiko. Wenn Substanz nicht darstellbar ist, sagen wir das.

Keine Struktur ohne Ausstiegsplan

Jede Gestaltung wird auch danach beurteilt, wie sie sich wieder auflösen lässt. Wir planen den Rückweg mit.

Keine Beratung außerhalb unserer Zulassung

Steuerberatung im Sinne des StBerG und Rechtsberatung im Sinne des RDG erbringen ausschließlich die berufsrechtlich zugelassenen Partner – transparent benannt.

Prüfraster

Sechs Normen, die über jede Struktur entscheiden

Diese Vorschriften prüfen wir bei jedem Mandat, bevor über eine Jurisdiktion gesprochen wird. Wer sie übergeht, baut eine Struktur, die im Ernstfall nicht anerkannt wird.

§ 10 AO

Ort der Geschäftsleitung

Wo werden die maßgeblichen Entscheidungen tatsächlich getroffen? Die Antwort entscheidet über die unbeschränkte Steuerpflicht – unabhängig vom Registereintrag.

§§ 7–13 AStG

Hinzurechnungsbesteuerung

Passive Einkünfte einer niedrig besteuerten Auslandsgesellschaft werden dem deutschen Gesellschafter direkt zugerechnet, wenn der Motivtest nicht gelingt.

§ 15 AStG

Zurechnung bei Stiftungen

Einkommen ausländischer Familienstiftungen wird dem Stifter oder den Begünstigten zugerechnet, sofern kein wirksamer Entlastungsbeweis geführt wird.

§ 6 AStG

Wegzugsbesteuerung

Der Wegzug ins Ausland gilt bei Anteilen an Kapitalgesellschaften als Veräußerung. Die Belastung ist regelmäßig der größte Einzelposten eines Standortwechsels.

§ 1 AStG

Verrechnungspreise

Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen müssen fremdüblich bepreist und dokumentiert sein. Fehlende Dokumentation führt zu Schätzung und Zuschlägen.

§§ 138 ff. AO, DAC 6

Mitteilungspflichten

Beteiligungen an Auslandsgesellschaften und bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen sind anzeigepflichtig. Versäumnisse sind bußgeldbewehrt.

Häufige Fragen

Bevor Sie anfragen

Ab welcher Größenordnung lohnt sich eine internationale Struktur?

Es gibt keine feste Schwelle, aber eine Faustregel: Die laufenden Kosten einer belastbaren Auslandsstruktur – Substanz, Buchhaltung, Prüfung, lokale Organe – liegen selten unter einem mittleren fünfstelligen Betrag pro Jahr. Unterhalb eines sechsstelligen Jahresgewinns ist der Aufwand daher meist nicht gerechtfertigt.

Muss ich für eine Auslandsgesellschaft auswandern?

Für die Gründung nicht. Für den steuerlichen Effekt sehr oft doch. Bleibt der Wohnsitz in Deutschland, bleibt das Welteinkommen steuerpflichtig, und die Zurechnungsregeln des Außensteuergesetzes greifen. Ehrliche Beratung fängt bei dieser Unterscheidung an.

Arbeiten Sie mit meinem bestehenden Steuerberater zusammen?

Ja, das ist der Regelfall. Ihr Berater kennt die inländische Ausgangslage; wir bringen die Struktur und die lokalen Partner ein. Ein Wechsel des Steuerberaters ist keine Voraussetzung.

Wie lange dauert eine Gründung?

Die Registrierung selbst dauert je nach Standort zwischen einem Tag und vier Wochen. Realistisch für den gesamten Prozess bis zum funktionsfähigen Konto sind sechs bis zwölf Wochen. Der zeitkritische Schritt ist fast immer die Bank, nicht das Register.

Was kostet die Zusammenarbeit?

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Für die Konzeption arbeiten wir mit einem Festpreis, für Gründung und laufende Betreuung mit standortbezogenen Paketen. Alle Kosten werden vor Beauftragung schriftlich benannt.

Bevor Sie gründen: Prüfen Sie die Struktur.

Eine Gesellschaft ist schnell registriert. Ob sie im Wohnsitzstaat anerkannt wird, entscheidet sich davor – bei Geschäftsleitung, Substanz und Dokumentation. Wir sagen Ihnen offen, was in Ihrem Fall trägt und was nicht.

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