Internationale Gesellschafts- und Stiftungsstrukturen
Strukturen, die einer Betriebsprüfung standhalten.
Wir konzipieren, errichten und betreuen Gesellschaften und Stiftungen in acht Kernjurisdiktionen – von der deutschen Familienstiftung über Liechtenstein und Zypern bis Singapur und Dubai. Mit einem Maßstab: Die Struktur muss auch dann tragen, wenn das Finanzamt genau hinsieht.
Unverbindliche Ersteinschätzung
Kurz zu Ihrer Ausgangslage – Sie erhalten eine erste fachliche Einordnung, welche Standorte in Frage kommen und welche nicht.
Standortvergleich
Nicht der günstigste Standort, sondern der passende.
Filtern Sie nach dem, was Sie erreichen wollen. Die Steuerbelastung ist dabei nur eine von vier Größen – Kapitalbedarf, Gründungsdauer und vor allem der erforderliche Substanzaufwand entscheiden in der Praxis genauso häufig.
Angaben zum Rechtsstand August 2026. Steuersätze sind Regelsätze ohne Berücksichtigung von Befreiungen, Sonderregimen und lokalen Zuschlägen. „Substanzbedarf“ beschreibt, wie viel tatsächliche Präsenz vor Ort erfahrungsgemäß nötig ist, damit die Struktur im Wohnsitzstaat anerkannt wird.
Leistungen
Von der Analyse bis zur laufenden Betreuung
Analyse
Bevor über Standorte gesprochen wird, klären wir die Ausgangslage: Ansässigkeit, Geschäftsmodell, Vermögensstruktur, Zeithorizont und Risikobereitschaft. Am Ende steht eine Empfehlung mit Begründung – auch dann, wenn sie lautet, dass die bestehende Struktur die richtige ist.
Errichtung
Gründung, Registrierung, Satzungen und Verträge, Organbestellung, Kontoeröffnung. Wir koordinieren die lokal zugelassenen Partner in der jeweiligen Jurisdiktion und halten die Fäden zusammen, damit Sie einen Ansprechpartner haben statt fünf.
Betreuung
Eine Struktur ist kein Projekt, sondern ein Zustand. Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Fristen, Substanznachweise und Anpassungen bei Rechtsänderungen gehören dauerhaft dazu – sonst wird aus einer belastbaren Gestaltung ein Risiko.
Arbeitsweise
Was Sie von uns nicht hören werden
Der Markt für internationale Gründungen ist voll von Versprechen, die einer Prüfung nicht standhalten. Wir grenzen uns bewusst ab – auch wenn das im Erstgespräch unbequemer ist.
Keine Null-Prozent-Versprechen
Wer in Deutschland wohnt, zahlt in Deutschland Steuern. Standorte können die Belastung strukturieren und senken – sie schaffen sie nicht ab.
Keine Briefkastenlösungen
Eine Adresse ohne Personal und Entscheidungsträger ist kein Standort, sondern ein Haftungsrisiko. Wenn Substanz nicht darstellbar ist, sagen wir das.
Keine Struktur ohne Ausstiegsplan
Jede Gestaltung wird auch danach beurteilt, wie sie sich wieder auflösen lässt. Wir planen den Rückweg mit.
Keine Beratung außerhalb unserer Zulassung
Steuerberatung im Sinne des StBerG und Rechtsberatung im Sinne des RDG erbringen ausschließlich die berufsrechtlich zugelassenen Partner – transparent benannt.
Prüfraster
Sechs Normen, die über jede Struktur entscheiden
Diese Vorschriften prüfen wir bei jedem Mandat, bevor über eine Jurisdiktion gesprochen wird. Wer sie übergeht, baut eine Struktur, die im Ernstfall nicht anerkannt wird.
Ort der Geschäftsleitung
Wo werden die maßgeblichen Entscheidungen tatsächlich getroffen? Die Antwort entscheidet über die unbeschränkte Steuerpflicht – unabhängig vom Registereintrag.
Hinzurechnungsbesteuerung
Passive Einkünfte einer niedrig besteuerten Auslandsgesellschaft werden dem deutschen Gesellschafter direkt zugerechnet, wenn der Motivtest nicht gelingt.
Zurechnung bei Stiftungen
Einkommen ausländischer Familienstiftungen wird dem Stifter oder den Begünstigten zugerechnet, sofern kein wirksamer Entlastungsbeweis geführt wird.
Wegzugsbesteuerung
Der Wegzug ins Ausland gilt bei Anteilen an Kapitalgesellschaften als Veräußerung. Die Belastung ist regelmäßig der größte Einzelposten eines Standortwechsels.
Verrechnungspreise
Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen müssen fremdüblich bepreist und dokumentiert sein. Fehlende Dokumentation führt zu Schätzung und Zuschlägen.
Mitteilungspflichten
Beteiligungen an Auslandsgesellschaften und bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen sind anzeigepflichtig. Versäumnisse sind bußgeldbewehrt.
Häufige Fragen
Bevor Sie anfragen
Ab welcher Größenordnung lohnt sich eine internationale Struktur?
Es gibt keine feste Schwelle, aber eine Faustregel: Die laufenden Kosten einer belastbaren Auslandsstruktur – Substanz, Buchhaltung, Prüfung, lokale Organe – liegen selten unter einem mittleren fünfstelligen Betrag pro Jahr. Unterhalb eines sechsstelligen Jahresgewinns ist der Aufwand daher meist nicht gerechtfertigt.
Muss ich für eine Auslandsgesellschaft auswandern?
Für die Gründung nicht. Für den steuerlichen Effekt sehr oft doch. Bleibt der Wohnsitz in Deutschland, bleibt das Welteinkommen steuerpflichtig, und die Zurechnungsregeln des Außensteuergesetzes greifen. Ehrliche Beratung fängt bei dieser Unterscheidung an.
Arbeiten Sie mit meinem bestehenden Steuerberater zusammen?
Ja, das ist der Regelfall. Ihr Berater kennt die inländische Ausgangslage; wir bringen die Struktur und die lokalen Partner ein. Ein Wechsel des Steuerberaters ist keine Voraussetzung.
Wie lange dauert eine Gründung?
Die Registrierung selbst dauert je nach Standort zwischen einem Tag und vier Wochen. Realistisch für den gesamten Prozess bis zum funktionsfähigen Konto sind sechs bis zwölf Wochen. Der zeitkritische Schritt ist fast immer die Bank, nicht das Register.
Was kostet die Zusammenarbeit?
Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Für die Konzeption arbeiten wir mit einem Festpreis, für Gründung und laufende Betreuung mit standortbezogenen Paketen. Alle Kosten werden vor Beauftragung schriftlich benannt.
Bevor Sie gründen: Prüfen Sie die Struktur.
Eine Gesellschaft ist schnell registriert. Ob sie im Wohnsitzstaat anerkannt wird, entscheidet sich davor – bei Geschäftsleitung, Substanz und Dokumentation. Wir sagen Ihnen offen, was in Ihrem Fall trägt und was nicht.