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Jurisdiktion · Vereinigte Arabische Emirate

Vereinigte Arabische Emirate

Der wohl am häufigsten falsch dargestellte Standort. Seit Einführung der Corporate Tax gilt: 9 % ab AED 375.000 Gewinn – und 0 % nur für Qualifying Free Zone Persons auf qualifizierendes Einkommen. Die Lizenz allein bringt keine Steuerfreiheit.

Eckdaten

Free Zone Company (FZCO / FZE) oder Mainland LLC

Rechtsstand August 2026

  • Corporate Tax – Regelsatz9 % ab AED 375.000 Gewinn
  • Freibetrag0 % auf die ersten AED 375.000
  • Free Zone (QFZP)0 % nur auf Qualifying Income
  • De-minimis-Grenze5 % des Umsatzes oder AED 5 Mio., je nachdem was niedriger ist
  • Small Business Reliefbis 31.12.2026, Umsatz ≤ AED 3 Mio.
  • DMTT für große Konzerne15 % ab 750 Mio. € Konzernumsatz
  • Persönliche Einkommensteuer0 %
  • Umsatzsteuer (VAT)5 %

Eignung

Wofür dieser Standort taugt – und wofür nicht

Geeignet für
  • Unternehmer, die tatsächlich in die VAE umziehen und dort leben
  • Handel und Dienstleistung mit internationalen Kunden außerhalb des VAE-Festlands
  • Regionale Hubs für den Nahen Osten, Afrika und Südasien
  • Strukturen mit echtem Büro, Personal und Entscheidungsträgern vor Ort
Nicht geeignet für
  • Deutsche Steuerpflichtige, die den Wohnsitz behalten – die Erträge bleiben in Deutschland steuerpflichtig
  • Dienstleistung an deutsche Kunden, erbracht aus Deutschland heraus
  • Erwartung dauerhafter 0 % ohne Prüfung der QFZP-Bedingungen
  • Wer die laufenden Kosten für Lizenz, Büro, Visa und Prüfung unterschätzt

Besteuerung

Steuerliche Eckdaten im Überblick

SachverhaltVAEHinweis
Gewinn bis AED 375.0000 %gilt für Mainland und nicht-qualifizierende Free-Zone-Gesellschaften
Gewinn über AED 375.0009 %Federal Decree-Law No. 47 of 2022
QFZP – Qualifying Income0 %kein Freibetrag nötig, aber fünf Bedingungen dauerhaft einzuhalten
QFZP – nicht qualifizierendes Einkommen9 %ohne AED-375.000-Freibetrag
Überschreiten der De-minimis-Grenze9 % auf allesQFZP-Status entfällt für fünf Steuerperioden
Große multinationale Gruppen15 % DMTTab 750 Mio. € konsolidiertem Umsatz
Ausschüttungen ins Ausland0 % Quellensteuerkeine Quellensteuer in den VAE

Alle Angaben ohne Gewähr, Rechtsstand August 2026. Die tatsächliche Belastung hängt vom Einzelfall ab und kann durch Sonderregime, Abkommensrecht und die Verhältnisse im Wohnsitzstaat abweichen.

Ablauf

So läuft die Errichtung

01

Free Zone oder Mainland entscheiden

Free Zone für internationales Geschäft, Mainland für Kunden im VAE-Binnenmarkt. Die Entscheidung bestimmt, ob 0 % überhaupt erreichbar sind.

02

Lizenz und Aktivität festlegen

Die lizenzierte Tätigkeit muss zum tatsächlichen Geschäft passen und – bei Free-Zone-Strukturen – zu den Qualifying Activities gehören.

03

Gründung und Establishment Card

Registrierung, Gesellschaftsvertrag, Lizenzausstellung, Immigration Card als Voraussetzung für Visa.

04

Visa, Emirates ID und Bankkonto

Residence Visa, medizinische Untersuchung, Emirates ID. Erst danach ist die Kontoeröffnung realistisch – dieser Schritt dauert am längsten.

05

Corporate-Tax-Registrierung und Substanz

Registrierung bei der Federal Tax Authority, Aufbau von Büro und Personal, Transfer-Pricing-Dokumentation, geprüfter Jahresabschluss für QFZP.

Aus deutscher Sicht

Der Wohnsitz entscheidet, nicht die Lizenz

Solange Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sind Sie hier unbeschränkt steuerpflichtig mit Ihrem Welteinkommen. Eine Gesellschaft in Dubai ändert daran nichts. Werden die Entscheidungen von Deutschland aus getroffen, liegt die Geschäftsleitung nach § 10 AO in Deutschland – die Gesellschaft ist dann hier körperschaftsteuerpflichtig.

Zusätzlich greift die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7–13 AStG bei passiven, niedrig besteuerten Einkünften. Und wer den Wohnsitz tatsächlich verlegt, muss die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG auf Anteile an Kapitalgesellschaften einplanen – die kann sechsstellig ausfallen und wird gegenüber Drittstaaten nicht mehr unbefristet gestundet.

Häufige Fragen

Vereinigte Arabische Emirate im Detail

Ist Dubai wirklich steuerfrei?

Für Privatpersonen ohne Geschäftstätigkeit: ja, es gibt keine Einkommensteuer. Für Unternehmen: nein. Seit 2023 gilt die Corporate Tax mit 9 % ab AED 375.000. Die 0 % im Free-Zone-Regime sind an fünf Bedingungen geknüpft, die laufend erfüllt sein müssen.

Was ist Qualifying Income?

Vereinfacht: Einkommen aus Transaktionen mit anderen Free-Zone-Gesellschaften (die wirtschaftlicher Empfänger sein müssen) sowie aus einer definierten Liste qualifizierender Tätigkeiten. Umsätze mit Kunden auf dem VAE-Festland sind in der Regel nicht qualifizierend.

Reicht ein Flexi-Desk als Substanz?

Für die Lizenz oft ja, für die steuerliche Anerkennung selten. Gefordert ist „adequate substance“: Personal, Vermögenswerte und Ausgaben, die zur ausgeübten Tätigkeit passen. Ein Schreibtisch ohne Personal trägt das nicht.

Was ist mit dem Small Business Relief?

Gesellschaften mit einem Umsatz bis AED 3 Mio. können sich für Steuerperioden, die bis zum 31. Dezember 2026 enden, so behandeln lassen, als hätten sie kein steuerpflichtiges Einkommen. Es handelt sich um eine befristete Übergangsregelung, die aktiv beantragt werden muss.

Bevor Sie gründen: Prüfen Sie die Struktur.

Eine Gesellschaft ist schnell registriert. Ob sie im Wohnsitzstaat anerkannt wird, entscheidet sich davor – bei Geschäftsleitung, Substanz und Dokumentation. Wir sagen Ihnen offen, was in Ihrem Fall trägt und was nicht.

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